Für die geplanten Bachelor-Studiengänge wird die Matura oder eine Studienberechtigungsprüfung und ausreichende Kenntnisse der Deutschen Sprache (C1) vorausgesetzt.
Zusätzlich sind ausreichende Lateinkenntnisse nachzuweisen.
Der Masterstudiengang setzt den Abschluss eines facheinschlägigen Bachelor- oder Fachhochschul-Bachelorstudienganges an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, sowie die Kenntnis der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 gemäß dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen voraus.
Die detaillierten Studienvoraussetzungen und Zulassungsverfahren werden zu einem späteren Zeitpunkt in den Curricula beschrieben und geregelt.